• Infos zur Herdbuchzucht

    Information über die Herdbuchzucht

    Aufgaben der Herdbuchabteilung für Normal – und Kurzhaarrassen

    Die Mitglieder der Herdbuchabteilung haben die vorrangige Aufgabe, erbfeste Tiere zu züchten, die zur Verbesserung der Landeszuchten beitragen können. Die wissenschaftliche Erkenntnisse und die praktische Erfahrungen sollen bei der Zucht und Haltung angewandt werden. Ein Herdbuchzüchter sollte nur Tiere von bester Qualität, Fruchtbarkeit, Aufzuchtleistung und Futterverwertung an andere Zuchten abgeben. Es können alle im ZDK- Standard anerkannten Rassen im Herdbuch züchterisch bearbeitet werden.

    Stallungen und Einrichtungen

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    Die Stallungen und Einrichtungen müssen dem jeweils gültigen Tierschutzgesetz entsprechen und vorbildlich sein. Die gesamte Zuchtanlage muss mindestens 24 Stallanteile umfassen.

    Tierbestand

    Sämtliche gehaltene Tiere müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Auch Tiere ausländischer Züchterorganisationen mit ordnungsmäßiger Kennzeichnung sind zugelassen. Jeder Herdbuchzüchter kann zwei Rassen im Herdbuch für Normal – und Kurzhaar züchten. Allerdings muss er auch die doppelten Buchten haben. (48 oder mehr)

    Zuchtordnung

    Die Herdbuchzüchter sind gehalten, folgende Zuchtaufzeichnungen zu machen:

    Einzelzuchtbuch oder Kartei
    Jungtierliste über den Verbleib der Jungtiere
    Deckscheinbuch
    Wurfergebnisscheine

    Die Wurfergebnisscheine der gekennzeichneten Jungtiere müssen dann an die Geschäftsstelle des Herdbuches geschickt werden. Die zur Zucht benutzten Tiere, sowie jeder Wurf der eingesetzten Zuchttiere sind grundsätzlich zu melden. Ein Abstammungsnachweis wird gegen eine Gebühr von der Geschäftsstelle ausgestellt.

    Bezug von Zuchttieren

    Nach Möglichkeit sollte jeder anerkannte Herdbuchzüchter oder Anwärter seine Zuchttiere von Herdbuchzuchten beziehen, weil man dort immer einen kompletten Abstammungsnachweis bekommt. Werden Tiere erworben, so ist ein Abstammungsnachweis zu fordern. Die zugekauften Tiere werden erst nach Abschluss einer erfolgreichen Zuchtperiode in das Herdbuch aufgenommen. Es muss mindestens die Körnote „Gut“ und die Bewertungsnote „Sehr Gut“ erreicht werden.

    Mitgliedschaft und Anerkennung

    Jede Züchterin und jeder Züchter der Mitglied eines Vereins ist, kann auf Antrag in das Herdbuch aufgenommen werden. Dieses Mitglied muss vor der Aufnahme die beantragte Rasse mindestens 3 Jahre gezüchtet haben, und muss mindestens 1,2 eintragsfähige Zuchttiere vorweisen können.

    Die Anerkennung als Herdbuchzüchter ist frühestens nach einer Anwärterzeit von 2 Jahren auszusprechen. In diesen 2 Jahren ist der Körkommission nur selbst gezüchtete Nachzucht vorzustellen. In dieser Zeit muss der Anwärter auch auf einer Landesherdbuch oder Bundesschau in der Klasse 1-4 erfolgreich ausgestellt haben.

    Anerkennungs – Ausschuss

    Er setzt sich aus dem 1. Vorsitzenden, Herdbuchzuchtwart, Körrichter und einen von der Landwirtschaftsbehörde zusammen. Die Anerkennung wird dann durch eine Urkunde zu bestätigen. Der Züchter ist dann berechtigt seine Zucht als „Anerkannte Herdbuchzucht“ zu bezeichnen.

    Körordnung

    Die Körung erfolgt durch die Körkommission (bei uns der 1. Vorsitzende u. Körrichter) an den Stallungen der Züchterinnen und Züchter oder auf einer Körschau. Bei der Körung muss der Züchter die Elterntiere mit der bewertungsfähigen Nachzucht vorstellen. Jungtiere sind nicht zugelassen, sollten aber von der Geschäftsstelle erfasst werden. Grundsätzlich ist die Körung am Stall anzustreben.

    Körnoten

    a) Vorfahren bzw. Abstammung

    b) Aufzuchtleistung für 1,0 Vererbung

    c) Preisrichterurteil

    d) Ausgeglichenheit

    a) Vorfahren bzw. Abstammung

    Von jeder Seite 1,0 und 0,1 7 Vorfahren = vorzüglich = 10 Punkte

    Von jeder Seite 1,0 und 0,1 5 Vorfahren = sehr gut = 8 Punkte

    Von jeder Seite 1,0 und 0,1 3 Vorfahren = gut = 6 Punkte

    Von jeder Seite 1,0 und 0,1 1 Vorfahre = befr. = 4 Punkte

    b) Aufzuchtleistung der Häsin, Vererbung des Rammlers

    Bei einem Wurf von 7 Jungtiere = vorzüglich = 10 Punkte

    Bei einem Wurf von 6 Jungtiere = sehr gut = 8 Punkte

    Bei einem Wurf von 5 Jungtiere = gut = 6 Punkte

    Bei einem Wurf von 4 Jungtiere = befr. = 4 Punkte

    c) Preisrichterurteil: Die Bewertung erfolgt nach dem Standard des ZDK

    97 – 100 Punkte = vorzüglich = 10 Leistungs – Punkte

    93 – 96,5 Punkte = sehr gut = 8 Leistungs – Punkte

    89 – 92,5 Punkte = gut = 6 Leistungs – Punkte

    85 – 88,5 Punkte = befr. = 4 Leistungs – Punkte

    d) Ausgeglichenheit

    Anzahl der Durchschnitts- Leistungs- Prädikat

    vorgestellten punktzahl punkte

    Wurfgeschwister der Tiere

    5 95 10 vorzüglich

    5 94 8 sehr gut

    5 93 6 gut

    4 95,5 10 vorzüglich

    4 94,5 8 sehr gut

    4 93,5 6 gut

    3 96 10 vorzüglich

    3 95 8 sehr gut

    3 94 6 gut

    Die Note der Ausgeglichenheit kann nur vergeben werden, wenn mindestens drei Tiere eines Wurfes der Körkommission vorgestellt werden. Die Tiere vorgestellten Tieren werden als Alttiere nach Standard bewertet. Dem Rammler wird für die Ausgeglichenheit die Note gutgeschrieben, die sich aus der Durchschnittspunktzahl seiner Würfe ergibt. Es werden die beiden besten Würfe gewertet. Die Berechnung kann aber nur erfolgen, wenn die Nachzucht von mindestens 2 Häsinnen vorgestellt wird. Die Elterntiere werden zwar vorgestellt aber nicht mehr bewertet, wenn bereits ein Bewertungsurteil eines Körrichters über das Tier vorhanden ist.

    Fällt der 1,0 in seiner Zuchtbenutzung aus, (tot) so wird seine Bewertung aus der Körung oder einer Herdbuchschau in die Position „ Preisrichterurteil“ eingesetzt. Hat ein Stammrammler die maximale Körnote erreicht, so bleiben ihm diese für die Dauer seines Zuchteinsatzes erhalten. Niedrige Körnoten können natürlich verbessert werden.

    Schauformen

    Schauformen

    Bericht von Siegfried Lübbert